Am Freitag 07. Mai 2021 , 19.00 Uhr findet die Mitgliederversammlung des Fördervereins Freibad Östringen e.V. statt. Aufgrund der weiterhin bescheidenen Corona-Situation, die uns bereits vor einem Jahr kurzfristig zur Absage der Mitgliederversammlung genötigt hat, hat die Vorstandschaft beschlossen, diese nun Online abzuhalten und darin Rechenschaft über die beiden letzten Berichtsjahre abzulegen.
Zur Teilnahme ist es daher erforderlich, dass Sie über einen Internetzugang verfügen und uns eine Anmeldung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis Freitag 07. Mai 18:00 Uhr zukommen lassen. Über Ihre Mailadresse erhalten Sie eine Bestätigung und kurz vor der Mitgliederversammlung einen Login-Link. Wir beabsichtigen die Mitgliederversammlung über das Online-Portal Jitsi Meet abzuhalten. Für Sie als Teilnehmer ist keine spezielle Software erforderlich, ein zeitgemäßer Browser - z.B. MS Edge oder Google Chrome - ist ausreichend. Bitte machen Sie sich ggf. im Vorfeld damit vertraut. Sofern Sie selbst keinen Zugang haben bitten wir Sie, sich corona-konform um Unterstützung in Ihrem Verwandtschafts- oder Bekanntenkreis zu bemühen oder hilfsweise die Vorstandschaft frühzeitig anzusprechen. Sicherlich werden wir eine Lösung finden, dass dieses Format niemanden von der Teilnahme ausschließt. Nur zu gerne hätten wir Sie persönlich und "live" in gewohnter Form in einer der Östringer Gaststätten begrüßt.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht des 1. Vorsitzenden
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstands
- Wahl eines Wahlleiters
- Neuwahl des Vorstands
- Neuwahl von zwei Rechnungsprüfern
- Antrag zur Satzungsänderung
- Anträge
- Saison und Aktionen 2021
- Sonstiges
zu TO 9 – Satzungsänderung
§ 11 Vorstand
Absatz 6 neu hinzu:
6. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins, insbesondere der Mitgliederverwaltung, werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein erhoben und verwaltet. Grundsätzlich ist ein verantwortungsvoller Umgang zu gewährleisten, eine Datenweitergabe an Dritte außerhalb des Vereinszweckes erfolgt nicht. Der Vorstand ist ermächtigt, die interne Vorgehensweise zu regeln.
§ 17 Auflösung des Vereins, Vermögensverwendung
Absatz 3 wird gemäß Vorgabe des Finanzamtes wie folgt ergänzt:
3. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das vorhandene Vermögen so verwendet, dass zunächst die bestehenden Verbindlichkeiten gedeckt werden. Die dann noch vorhandenen Geld- und Sachmittel werden an einen oder mehrere gemeinnützige Vereine abgegeben, deren Zweck der Förderung des Sports, der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der Förderung der Unfallverhütung, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung der Kunst oder der Förderung der Jugend- und Altenhilfe dient. Die Verteilung der Geld- und Sachmittel hat die Auflösungsversammlung zu bestimmen.
Die begünstigten Vereine haben das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Anmerkung:
die aktuelle, vollständige Satzung ist einsehbar unter https://www.freibad-oestringen.de/index.php/satzung. Wenn erforderlich kann diese auch über den 1. Vorsitzenden als Ausdruck bezogen werden.
Anträge sind bis zum 05. Mai 2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Hr. Axel Reich, Otto-Heinzmann-Str. 2, 76684 Östringen / E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen.
Wir bitten unsere Mitglieder trotz der damit verbundenen Umstände an unserer Online-Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Der Vorstand