Am Donnerstag 19. März 2020 , 19.00 Uhr findet in der "Weinlust", Rettigheimer Straße 29, 76684 Östringen - die Mitgliederversammlung des Fördervereins Freibad Östringen e.V. statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des 1. Vorsitzenden
  3. Bericht des Schatzmeisters
  4. Bericht der Rechnungsprüfer
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Wahl eines Wahlleiters
  7. Neuwahl des Vorstands
  8. Neuwahl von zwei Rechnungsprüfern
  9. Antrag zur Satzungsänderung
  10. Anträge
  11. Saison und Aktionen 2020
  12. Sonstiges

zu TO 9 - Satzungsänderung

§ 11 Vorstand

Absatz 6 neu hinzu:
6.
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins, insbesondere der Mitgliederverwaltung, werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein erhoben und verwaltet. Grundsätzlich ist ein verantwortungsvoller Umgang zu gewährleisten, eine Datenweitergabe an Dritte außerhalb des Vereinszweckes erfolgt nicht.  Der Vorstand ist ermächtigt, die interne Vorgehensweise zu regeln.

§ 17 Auflösung des Vereins, Vermögensverwendung

Absatz 3 wird gemäß Vorgabe des Finanzamtes wie folgt ergänzt:

3. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das vorhandene Vermögen so verwendet, dass zunächst die bestehenden Verbindlichkeiten gedeckt werden. Die dann noch vorhandenen Geld- und Sachmittel werden an einen oder mehrere gemeinnützige Vereine abgegeben, deren Zweck der Förderung des Sports, der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der Förderung der Unfallverhütung, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung der Kunst oder der Förderung der Jugend- und Altenhilfe dient. Die Verteilung der Geld- und Sachmittel hat die Auflösungsversammlung zu bestimmen.
Die begünstigten Vereine haben das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Anmerkung:
die aktuelle, vollständige Satzung ist einsehbar unter https://www.freibad-oestringen.de/index.php/satzung. Wenn erforderlich kann diese auch über den 1. Vorsitzenden als Ausdruck bezogen werden.

Anträge sind bis zum 12. März schriftlich beim 1. Vorsitzenden Hr. Axel Reich, Otto-Heinzmann-Str. 2, 76684 Östringen einzureichen.

Wir bitten unsere Mitglieder zahlreich an unserer Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Der Vorstand