Am Donnerstag 30. März 2017 um 19.30 Uhr findet in der „Pfeffermühle“ - Clubhaus des FC Östringen, Waldstr. 4 - die Mitgliederversammlung des Fördervereins Freibad Östringen e.V. statt.

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht der Schatzmeisterin
4. Bericht der Rechnungsprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Antrag auf Satzungsänderung
7. Wahl eines Wahlleiters
8. Neuwahl des Vorstands
9. Neuwahl von zwei Rechnungsprüfern
10. Anträge
11. Badesaison 2017
12. Aktionen 2017
13. Sonstiges

zu 6. Antrag auf Satzungsänderung
Der Antrag auf Satzungsänderung betrifft die §§ 10.3 (Einladung zur Mitgliederversammlung) sowie 11.1 (Zusammensetzung des Vorstandes). Der Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen als auch die derzeitige Satzung sind untenstehend dargelegt:

Einladung zur Mitgliederversammlung §10.3

Vorgeschlagene Satzungsfassung § 10.3:

3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins mindestens einmal pro Jahr mit einer Frist von mindestens 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch Abdruck in den Östringer Stadtnachrichten und durch Veröffentlichung in der Homepage des Vereins (www.freibad-oestringen.de), persönliche Einladungen der Mitglieder erfolgen nicht. Ergänzend werden, soweit dem Vorstand bekannt, die Mitglieder per E-Mail informiert.

Die Mitgliederversammlung soll im ersten Quartal eines Jahres stattfinden. Sie wird vom ersten Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist sofort einzuberufen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder oder mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung verlangen.

Bisherige Fassung §10.3:

3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins mindestens einmal pro Jahr mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt an jedes Mitglied an die letzte dem Vorstand bekannte Adresse schriftlich unter Angabe der Tagesordnung per Brief oder eMail oder durch Zusendung einer Vereinsbroschüre, in der die Mitgliederversammlung angekündigt wird. Die Mitglieder aus Östringen, Bad Schönborn und Mühlhausen im Kraichgau können ersatzweise durch Abdruck der Einladung in den örtlichen Mitteilungsblättern informiert werden.

Die Mitgliederversammlung soll im ersten Quartal eines Jahres stattfinden. Sie wird vom ersten Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist sofort einzuberufen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder oder mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung verlangen.

Zusammensetzung des Vorstand / §11.1

11.1 Der Vorstand besteht aus:
- dem/der ersten Vorsitzenden,
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem/der Schatzmeister/in,
- dem/der Schriftführer/in,
- einem/einer bis zu drei Beisitzern/Beisitzerinnen

(Die vollständige, derzeitige Satzung ist auf der Homepage des Vereins einsehbar. )

Anträge sind bis zum 26. März schriftlich beim 1. Vorsitzenden Hr. Axel Reich, Otto-Heinzmann-Str. 2, 76684 Östringen einzureichen.
Wir bitten unsere Mitglieder zahlreich an unserer Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Der Vorstand